Gürtelprüfungen
Die "Dienstgradabzeichen" der Judoka sind ihre Gürtelfarben. Neben dem rein praktischen Zweck, die Judojacke zusammen zu halten, haben sie aber noch eine ganz andere Bedeutung. Man erkennt an der Gürtelfarbe auf den ersten Blick den Ausbildungsstand des Judoka.
Anfänger tragen den weißen Gürtel. Alle weiteren Gürtel können innerhalb von sechs Monaten durch Ablegen einer Prüfung erworben werden. Es folgen dann die Farben weiß-gelb, gelb, gelb-orange, orange, orange-grün, grün, blau und braun. Diese Gürtel sind Schülergrade.
Die schwarzen Gürtel sind die Meistergrade. Man nennt sie Dan-Grade. Diese können ebenfalls bis zum 5. Dan durch Prüfungen erworben werden. Darüber hinaus werden die Dan-Grade nur noch verliehen.
In der Gürtelprüfung müssen praktische Kenntnisse aus der Fallschule, den Bodentechniken (Würgegriffe, Armhebel) und den Standtechniken gezeigt werden. Die Anzahl und Schwierigkeit der zu demonstrierenden Techniken steigen mit dem Gürtelgrad.
Bis zum grünen Gürtel kann ein vereinseigener Prüfer tätig werden. Für den blauen und braunen Gürtel ist ein zweiter Prüfer aus einem anderen Verein erforderlich. Die Dan-Prüfungen erfolgen zentral vor drei Prüfern beim Judo-Verband Pfalz.
Für den Judo-Verein Maximiliansau war Toni Petschner von 1984 bis 2004 als Prüfer tätig. Derzeit prüft Jens-Uwe Gaspar. Bislang haben alle Prüflinge bestanden. Dies ist das Ergebnis einer gründlichen Vorbereitung durch die jeweiligen Übungsleiter. Die Prüfungen finden in der Regel vor den Sommer- und vor den Weihnachtsferien statt. Nach bestandener Prüfung bekommen die Judoka eine Urkunde. Sie erhalten damit das Recht und die Pflicht, den neu erworbenen Gürtel zu tragen.